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BGH, 24.01.1967 - Ib ZR 19/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der quadratischen Form für eine Käsezubereitung - Täuschung des Publikums durch Bezeichnung eines Erzeugnisses als "Käsezubereitung" - Anforderungen an das In-Verkehr-Bringen eines nachgemachten Lebensmittels oder eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 377
- GRUR 1967, 495
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 24.01.1967 - Ib ZR 19/65
Diese Darlegungen des angefochtenen Urteils und die dagegen im einzelnen vorgebrachten Angriffe von Revision und Anschlußrevision können auf sich beruhen; denn das Revisionsgericht hat die während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderung zu berücksichtigen (BGHZ 24, 159; 36, 348, 350) [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]und seiner Entscheidung die am 1. Oktober 1965 - in einzelnen hier nicht einschlägigen Vorschriften am 1. Juli 1965 und am 1. Januar 1966 in Kraft getretene Käse Verordnung vom 24. Juni 1965 (BAnz Nr. 118) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 7. September 1966 (BAnz Nr. 182) zugrunde zu legen, nach deren § 27 Abs. 2 die Käseverordnung vom 2. Juni 1951 - in der vom Oberlandesgericht angewendeten Fassung - zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft getreten ist. - BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
Irrevisibles Landesrecht
Auszug aus BGH, 24.01.1967 - Ib ZR 19/65
Diese Darlegungen des angefochtenen Urteils und die dagegen im einzelnen vorgebrachten Angriffe von Revision und Anschlußrevision können auf sich beruhen; denn das Revisionsgericht hat die während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderung zu berücksichtigen (BGHZ 24, 159; 36, 348, 350) [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]und seiner Entscheidung die am 1. Oktober 1965 - in einzelnen hier nicht einschlägigen Vorschriften am 1. Juli 1965 und am 1. Januar 1966 in Kraft getretene Käse Verordnung vom 24. Juni 1965 (BAnz Nr. 118) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 7. September 1966 (BAnz Nr. 182) zugrunde zu legen, nach deren § 27 Abs. 2 die Käseverordnung vom 2. Juni 1951 - in der vom Oberlandesgericht angewendeten Fassung - zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft getreten ist.